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Frau Moog mit Kind beim Hörtest
Startseite > Pädagogische Audiologie > Einzugsgebiet > 

Einzugsgebiet der Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie

 
Dieses umfasst die Region Trier mit

 
der Stadt Trier
dem Kreis Trier-Saarburg
dem Kreis Bernkastel-Wittlich
dem Kreis Birkenfeld
dem Kreis Daun
dem Kreis Bitburg-Prüm
der Verbandsgemeinde Zell im Kreis Cochem-Zell
 
 
für alle anderen gelten folgende Zuständigkeitsbereiche in Rheinland-Pfalz
(Links zum anklicken auf der Frontseite jeweils rechte Leiste):

 
- nördlicher Teilbereich: Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied
- südlicher Teilbereich: Pfalzinstitut Frankenthal

- im Saarland: Staatliche Schule für Gehörlose und Schwerhörige Lebach