Dieses umfasst die Region Trier mit
der Stadt Trier
dem Kreis Trier-Saarburg
dem Kreis Bernkastel-Wittlich
dem Kreis Birkenfeld
dem Kreis Daun
dem Kreis Bitburg-Prüm
der Verbandsgemeinde Zell im Kreis Cochem-Zell
für alle anderen gelten folgende Zuständigkeitsbereiche in Rheinland-Pfalz
(Links zum anklicken auf der Frontseite jeweils rechte Leiste):
- nördlicher Teilbereich: Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied
- südlicher Teilbereich: Pfalzinstitut Frankenthal
- im Saarland: Staatliche Schule für Gehörlose und Schwerhörige Lebach

