Der Schulelternbeirat ist das wichtigste Gremium der Elternvertretung an einer Schule!
Er wird an Förderschulen und Schulen bis einschließlich 8 Klassen direkt von der Elternversammlung gewählt.
Für je 50 Schülerinnen und Schüler einer Schule wird ein Schulelternbeiratsmitglied und ein Stellvertreter gewählt. Dies bedeutet für unsere WHC-Schule: 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter müssen gewählt werden. Diese wählen dann in der konstituierenden Sitzung ihren Sprecher und dessen Stellvertreter. Dazu kann ein Schriftführer gewählt oder aus Ihrer Mitte bestimmt werden. Der Schulelternsprecher lädt in Absprache mit der Schulleitung zu den SEB-Sitzungen ein und kann dazu jede Person an der Schule, aber auch Fremde(Referenten) dazu einladen. (Eingeladene Lehrkräfte müssen dieser Einladung Folge leisten, sofern die Einladung fristgerecht erfolgte! Nichtteilnahme wegen Erkrankung muss dem SEB-Sprecher bzw. der Schulleitung angezeigt werden.) Der Ort der Sitzung kann vom SEB auch außerhalb der Schule verlegt werden. Im Regelfall wird aber eine SEB-Sitzung in der Schule stattfinden.
Je Schuljahr müssen mindestens 4 solcher Sitzungen stattfinden. Der SEB-Sprecher setzt die Tagesordnung fest und gibt diese an alle SEB-Mitglieder zur Ergänzung weiter. Auch die Schulleitung hat die Möglichkeit Tagesordnungspunkte beizutragen!
Jeder Gast an einer SEB-Sitzung hat zusätzlich die Möglichkeit, am Schluss der Sitzung unter Verschiedenes zu sprechen!

