Hörschädigung ist nicht gleich Hörschädigung, die Bedürfnisse hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler in Regelschulen sind sehr verschieden.
Häufig liegen schon Daten von Fachärzten und Kliniken, Therapeuten, Akustikern, Psychologen u.a. vor, die eine erste Einschätzung erlauben.
In Zusammenarbeit mit unserer Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie ermitteln wir die Daten, die darüber hinaus für die Beschreibung des Förderbedarfs der hörgeschädigten Schülerin bzw. des Schülers notwendig sind.
Dies sind u.a.:
- pädagogisch audiologische Überprüfung, die Aussagen zum Hörstatus, zur Versorgung und zur Hör-Sprachentwicklung gibt
- Beobachtungen in der Schule und Gespräche mit Eltern, Lehrern und den hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern selbst
- Differenzierte Intelligenzdiagnostik, um Stärken und Schwächen zu verstehen
- bei Bedarf Schulleistungsdiagnostik, insb. im Bereich Schriftsprache
- Informelle Testverfahren

