Nicht alle hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen besuchen eine Schule für Gehörlose und Schwerhörige. Als Stammschule für die Integrierte Förderung Hörgeschädigter haben wir die Möglichkeit, auch die hörgeschädigten Schüler und Schülerinnen, die andere, wohnortnahe Schulen besuchen, zu begleiten.
Denn auch wenn hörgeschädigte Schüler und Schülerinnen auf den ersten Blick und oft auch im direkten Gespräch nicht auffallen, stellt der gemeinsame Unterricht von hörenden und hörgeschädigten Schülern und Schülerinnen immer eine besondere Herausforderung dar...
- ... für die hörgeschädigten Schülerinnen und Schüler,
die zum Verfolgen des Unterrichts
sehr viel mehr Konzentration als
ihre Mitschüler aufbringen müssen. - ... für die Familien,
denn zu Hause muss häufig
noch nachgearbeitet werden. - ... für Mitschülerinnen und Mitschüler,
die in ihrem Sprechen Rücksicht nehmen
und sich andererseits auf das Sprechen
des Hörgeschädigten einstellen müssen. - ... für Schulträger,
die durch die Umsetzung raumakustischer
Maßnahmen in den Klassenräumen dem
Hörgeschädigten aber auch allen anderen
den Unterricht sehr erleichtern können. - ... und nicht zuletzt für die Regelschullehrerinnen und lehrer,
die ihren Unterricht vor dem Hinter-
grund hörgeschädigtenpädagogischer
Prinzipien überdenken müssen
Auf Anfrage der Schulen oder der Eltern unterstützen Hörgeschädigtenlehrer unserer Schule die Arbeit der Kollegen und Kolleginnen vor Ort. Inhalte und Umfang der Arbeit richten sich nach den konkreten Bedürfnissen. Der maximale zeitliche Umfang ist allerdings auf etwa eine Unterrichtsstunde wöchentlich begrenzt.



